1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind neben den besonderen Bedingungen der Auftragsbestätigung (Annahme des Anbotes) die Grundlage aller mit uns geschlossenen Verträge und von uns erstellten Angebote und haben Geltung, soweit im einzelnen nichts anderes vereinbart wird.
2. Angebot und Abschlüsse
Der Auftrag (Angebot) wird erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (Annahme des Anbotes) für uns verbindlich. Insbesondere werden mündliche Vereinbarungen mit Vertreter/innen sowie fernmündliche oder telegrafische Weisungen oder Bestellungen erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Änderungen oder Streichungen bereits erteilter Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Allenfalls auf den Bestellschein der Käufer/in angeführte Bedingungen sind für uns unverbindlich, wenn sie von uns nicht ausdrücklich bestätigt werden. Alle unsere Angebote sind freibleibend, d. h., dass wir vor Annahme unseres Angebotes an dieses nicht gebunden sind.
3. Menge und Preis
Die Preise gelten freibleibend, d. h., eine zwischen Vertragsabschluß und Lieferung eintretende Erhöhung der Herstellerkosten berechtigt uns zu einer entsprechenden Erhöhung des vereinbarten Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertag.
4. Lieferfristen und Lieferung
Für eine bestimmte Lieferfrist wird nicht gehaftet. Unvorhergesehene Hindernisse und höhere Gewalt entbinden uns von der Lieferverpflichtung, ohne das abgeschlossene Geschäft rückgängig zu machen. Es steht uns in solchen Fällen das Recht zu, von dem Auftrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, zurückzutreten, ohne dass wir deshalb zum Schadenersatz verpflichtet sind.
5. Versand und Verpackung
Versand- u. Verpackungsspesen gehen zu Lasten der/s Käufer/in.
6. Mängelhaftung und Schadenersatz
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie u n v e r z ü g l i c h nach Empfang der Ware schriftlich erfolgt sind. Weitergabe der Ware an Dritte gilt als vorbehaltlose Annahme der Ware. Alle Reklamationen müssen genau umschrieben sein. Verspätet erhobene und allgemein gehaltene
Reklamationen erkennen wir nicht an. Rücksendungen werden nur nach vorheriger erteilter Zustimmung angenommen, andernfalls deren Annahme verweigert wird.
Eine Verpflichtung zum Ersatz des Schadens oder entgangenen Gewinnes unserer Kunden oder der Regressansprüche Dritter an dieselben lehnen wir in allen Fällen grundsätzlich ab, und kann somit uns eine solche Verpflichtung weder deshalb noch wegen verspäteter Lieferung treffen.
Änderungen aufgrund technischer Weiterentwicklung und Veränderungen von Rohstoffen, sowie den üblichen Schwankungen einer handwerklichen Einzelproduktion berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt.
7. Geistiges Eigentum
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unseres Unternehmens.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware verbleibt in unserem Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der uns aus der gesamten Geschäftsbedingung erwachsenen Forderung, einschließlich Zinsen und Kosten sowie Einlösung der hierfür gegebenen Wechsel und Schecks. Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mitzuteilen. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, so ist er verpflichtet, über Aufforderung die Ware an einem von uns bestimmten Ort zu unserer Sicherheit auf seine Kosten zu hinterlegen bzw. an eine von uns zu bestimmende Anschrift zu übersenden.
9. Rechnungsstellung
Die Berechnung erfolgt unter dem Datum des Versandes oder der Lieferung der Ware.
10. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind – wenn sonst keine andere Zahlungskondition vereinbart ist – binnen vierzehn Tagen ab Rechnungslegung ohne Skontoabzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. verrechnet. Maßgebend ist der Tag des Zahlungseinganges. Schecks gelten erst mit dem Zeitpunkt der Einlösung als Barzahlung. Bei Nichteinlösung von Schecks, bei Zahlungsverzug und im Falle der Zahlungseinstellung des Käufers kann die sofortige Barzahlung des Gesamtguthabens ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangt werden. Bei Zahlungsverzug sind vom Käufer alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
11. Gerichtsstand
3830 Waidhofen/Thaya